Embargo: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Das Verhängen eines Embargos kostet 100 Karma und bewirkt, dass der mit dem Embargo belegte Ritter mit der [[Handelsbude]] des Embargo-verhängenden Ritters nicht mehr Handeln kann.<br \> | ||
+ | Embargos werden meist nicht verhängt weil man hofft Ritter damit in den Ruin zu treiben, sondern um eine Antipathie auszudrücken.<br /> | ||
+ | Einige Ritter haben auch ein Embargo gegen [[Plunkett]] verhängt. | ||
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+ | Der Spieler, gegen den das Embargo verhängt wird, wird durch eine [[RB-Nachricht]] darüber informiert. Ausserdem wird ein Eintrag in den [[Ereignissen]] erstellt. | ||
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+ | [[Kategorie:Diplomatie]] |
Aktuelle Version vom 18. Mai 2015, 18:02 Uhr
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Ein Embargo kann jeder Ritter gegen einen anderen Ritter verhängen. Dies kann man im Diplomatie-Menü einstellen.<br\ >
Das Verhängen eines Embargos kostet 100 Karma und bewirkt, dass der mit dem Embargo belegte Ritter mit der Handelsbude des Embargo-verhängenden Ritters nicht mehr Handeln kann.
Embargos werden meist nicht verhängt weil man hofft Ritter damit in den Ruin zu treiben, sondern um eine Antipathie auszudrücken.
Einige Ritter haben auch ein Embargo gegen Plunkett verhängt.
Der Spieler, gegen den das Embargo verhängt wird, wird durch eine RB-Nachricht darüber informiert. Ausserdem wird ein Eintrag in den Ereignissen erstellt.