Nichtangriffspakt: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 24. März 2007, 16:25 Uhr
Der Nichtangriffspakt (meist abgekürzt als NAP) kann je nach Vereinbarung unterschiedlich gehandhabt werden. Ziel des Paktes ist es jedoch gegenseitige Angriffe vertraglich auszuschließen. Keiner der Vertragspartner wird technisch davon abgehalten den Vertrag zu brechen.
Bei dem NAP handelt es sich nicht um eine formal implementierte Form der Diplomatie wie etwa bei der Kriegserklärung, dem Embargo oder der Freundschaft, sondern nur um eine informale Absprache.
Gerüchten zufolge kann man auch einen NAP mit Plunkett abschließen. Es wird jedoch berichtet dass dies nur gegen eine erhebliche Gebühr möglich sei und er ihn auch desöfteren brechen soll.