Wiedererweckung: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Armee]]n können gegen eine Gebühr von [[Heilmitteln]], deren Größe abhänig von der Entfernung zwichen Todes- und Wiedererweckungsplatz ist, wiedererweckt werden. Zwichen Tod und Erweckung muss mindestens ein 22.00 [[ZAT]] liegen. | [[Armee]]n können gegen eine Gebühr von [[Heilmitteln]], deren Größe abhänig von der Entfernung zwichen Todes- und Wiedererweckungsplatz ist, wiedererweckt werden. Zwichen Tod und Erweckung muss mindestens ein 22.00 [[ZAT]] liegen. | ||
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Version vom 9. August 2006, 08:54 Uhr
Es gibt zwei Möglichkeiten gefallene Einheiten wieder ins leben zurück zu rufen:
1) Nach Ablauf von 3 Tagen kann im Tempel unter Einsatz von 2000 Karma eine Einheit wiederbelebt werden.
2) Nach Ablauf von 6 Tagen kann im Temepl unter Einsatz von 500 Karma und 50 GM eine Einheit wiederbelebt werden.
Wiederbelebte Soldaten haben 10 HP und 2 Heilungspunkte.
Armeen können gegen eine Gebühr von Heilmitteln, deren Größe abhänig von der Entfernung zwichen Todes- und Wiedererweckungsplatz ist, wiedererweckt werden. Zwichen Tod und Erweckung muss mindestens ein 22.00 ZAT liegen.
Der Held behält die AP und BP, der er vor seinem Tode hatte.