Wiedererweckung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Armee]]n können gegen eine Gebühr von [[Heilmitteln]], deren Größe abhänig von der Entfernung zwichen Todes- und Wiedererweckungsplatz ist, wiedererweckt werden. Zwichen Tod und Erweckung muss mindestens ein 22.00 [[ZAT]] liegen.
 
[[Armee]]n können gegen eine Gebühr von [[Heilmitteln]], deren Größe abhänig von der Entfernung zwichen Todes- und Wiedererweckungsplatz ist, wiedererweckt werden. Zwichen Tod und Erweckung muss mindestens ein 22.00 [[ZAT]] liegen.
Der Held behält die AP und BP, der er vor seinem Tode hatte.
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Der Held behält die [[AP]] und [[BP]], der er vor seinem Tode hatte.

Version vom 9. August 2006, 08:54 Uhr

Es gibt zwei Möglichkeiten gefallene Einheiten wieder ins leben zurück zu rufen:

1) Nach Ablauf von 3 Tagen kann im Tempel unter Einsatz von 2000 Karma eine Einheit wiederbelebt werden.

2) Nach Ablauf von 6 Tagen kann im Temepl unter Einsatz von 500 Karma und 50 GM eine Einheit wiederbelebt werden.

Wiederbelebte Soldaten haben 10 HP und 2 Heilungspunkte.


Armeen können gegen eine Gebühr von Heilmitteln, deren Größe abhänig von der Entfernung zwichen Todes- und Wiedererweckungsplatz ist, wiedererweckt werden. Zwichen Tod und Erweckung muss mindestens ein 22.00 ZAT liegen. Der Held behält die AP und BP, der er vor seinem Tode hatte.