Wiedererweckung: Unterschied zwischen den Versionen

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2) Nach Ablauf von 6 Tagen kann im Temepl unter Einsatz von 500 [[Karma]] und 50 GM eine Einheit wiederbelebt werden.
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Wiederbelebte [[Soldat]]en haben 10 HP und 2 Heilungspunkte.
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Wiederbelebte [[Soldat]]en haben 10 [[HP]] und 2 [[Heilungspunkte]].
  
  
[[Armee]]n können gegen eine Gebühr von [[Heilmittel]]n, deren Größe abhänig von der Entfernung zwichen Todes- und Wiedererweckungsplatz ist, wiedererweckt werden. Zwichen Tod und Erweckung muss mindestens ein 22.00 [[ZAT]] liegen.
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[[Armee]]n können gegen eine Gebühr von [[Heilmittel]]n, deren Größe abhängig von der Entfernung zwichen Todes- und Wiedererweckungsplatz ist, im Tempel wiedererweckt werden. Zwichen Tod und Erweckung muss mindestens ein 22.00 [[ZAT]] liegen.
Der Held behält die [[AP]] und [[BP]], der er vor seinem Tode hatte.
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Der [[Held]] behält die [[AP]] und [[BP]], der er vor seinem Tode hatte.
  
 
[[Kategorie:Allgemeines]]
 
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Version vom 9. August 2006, 13:40 Uhr

Es gibt zwei Möglichkeiten gefallene Einheiten wieder ins Leben zurück zu rufen:

1) Nach Ablauf von 3 Tagen kann im Tempel unter Einsatz von 2000 Karma eine Einheit wiederbelebt werden.

2) Nach Ablauf von 6 Tagen kann im Temepel unter Einsatz von 500 Karma und 50 GM eine Einheit wiederbelebt werden.

Wiederbelebte Soldaten haben 10 HP und 2 Heilungspunkte.


Armeen können gegen eine Gebühr von Heilmitteln, deren Größe abhängig von der Entfernung zwichen Todes- und Wiedererweckungsplatz ist, im Tempel wiedererweckt werden. Zwichen Tod und Erweckung muss mindestens ein 22.00 ZAT liegen. Der Held behält die AP und BP, der er vor seinem Tode hatte.