Embargo: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Ritterburg WIKI
Zur Navigation springenZur Suche springenSurtur (Diskussion | Beiträge) |
Caysom (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Ein Embargo kann jeder Ritter gegen einen anderen Ritter verhängen. Dies kann man im Diplomatie Menü einstellen. Das | + | Ein Embargo kann jeder Ritter gegen einen anderen Ritter verhängen. Dies kann man im Diplomatie -Menü einstellen. Das Verhängen eines Embargos kostet 100 Karma und bewirkt, dass der mit dem Embargo belegte Ritter mit der [[Handelsbude]] des embargo-verhängenden Ritters nicht mehr Handeln kann. |
− | Embargos werden meist nicht verhängt weil man hofft Ritter damit in den Ruin zu treiben, sondern um eine | + | Embargos werden meist nicht verhängt weil man hofft Ritter damit in den Ruin zu treiben, sondern um eine Antipathie auszudrücken die endweder nicht groß genug ist um einen Krieg zu rechtfertigen, oder von schwachen Rittern gegen stärkere Ritter ausgesprochen wird, da eine militärische Lösung von vorneherein nicht erfolgsversprechend ist. |
[[Kategorie:Diplomatie]] | [[Kategorie:Diplomatie]] |
Version vom 23. Oktober 2006, 22:18 Uhr
Ein Embargo kann jeder Ritter gegen einen anderen Ritter verhängen. Dies kann man im Diplomatie -Menü einstellen. Das Verhängen eines Embargos kostet 100 Karma und bewirkt, dass der mit dem Embargo belegte Ritter mit der Handelsbude des embargo-verhängenden Ritters nicht mehr Handeln kann. Embargos werden meist nicht verhängt weil man hofft Ritter damit in den Ruin zu treiben, sondern um eine Antipathie auszudrücken die endweder nicht groß genug ist um einen Krieg zu rechtfertigen, oder von schwachen Rittern gegen stärkere Ritter ausgesprochen wird, da eine militärische Lösung von vorneherein nicht erfolgsversprechend ist.