Wiedererweckung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Armeen]] können gegen eine Gebühr von [[Heilmitteln]], deren Größe abhänig von der Entfernung zwichen Todes- und Wiedererweckungsplatz ist, wiedererweckt werden. Zwichen Tod und Erweckung muss mindestens ein 22.00 [[ZAT]] liegen.
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[[Armee]]n können gegen eine Gebühr von [[Heilmitteln]], deren Größe abhänig von der Entfernung zwichen Todes- und Wiedererweckungsplatz ist, wiedererweckt werden. Zwichen Tod und Erweckung muss mindestens ein 22.00 [[ZAT]] liegen.
 
Der Held behält die AP und BP, der er vor seinem Tode hatte.
 
Der Held behält die AP und BP, der er vor seinem Tode hatte.

Version vom 9. August 2006, 08:55 Uhr

Es gibt zwei Möglichkeiten gefallene Einheiten wieder ins leben zurück zu rufen:

1) Nach Ablauf von 3 Tagen kann im Tempel unter Einsatz von 2000 Karma eine Einheit wiederbelebt werden.

2) Nach Ablauf von 6 Tagen kann im Temepl unter Einsatz von 500 Karma und 50 GM eine Einheit wiederbelebt werden.

Wiederbelebte Soldaten haben 10 HP und 2 Heilungspunkte.


Armeen können gegen eine Gebühr von Heilmitteln, deren Größe abhänig von der Entfernung zwichen Todes- und Wiedererweckungsplatz ist, wiedererweckt werden. Zwichen Tod und Erweckung muss mindestens ein 22.00 ZAT liegen. Der Held behält die AP und BP, der er vor seinem Tode hatte.